Leistungen
Unfallversicherung
Vorstände, Geschäftsführer, Inhaber und Mitarbeiter können umfangreiche Versicherungsleistungen zu attraktiven Konditionen erhalten. Noch günstiger als Einzelversicherungen ist eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung.
Leistungsvergleich der
gesetzlichen Unfallversicherung | betrieblichen Unfallversicherung |
ca 2.000 Stunden Unfallschutz während der Arbeitszeit sowie auf den Hin- und Rückwegen (ein Jahr hat ca. 8.760 Stunden) |
Versicherungsschutz rund um die Uhr im beruflichen und privaten Bereich |
in Deutschland sowie bei Dienstreisen im In - und Ausland |
Weltweiter Versicherungsschutz |
Verletztenrente erst ab 20%iger Minderung der Erwerbsfähigkeit |
Kapitalzahlung ab jedem messbaren Grad von Invalidität |
Die Berechnungsgrundlage der Verletztenrente beträgt maximal 2/3 des Brutto-Jahresarbeitsverdienstes − jedoch nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze |
Individuelle Versicherungssumme für jede versicherte Person / Personengruppe, d. h., die Höhe der Leistung kann frei gewählt werden |
Vier Vertragsmodelle für einen leistungsstarken und bedarfsgerechten Versicherungsschutz. Je nach Vertragsmodell können sich für die Unternehmen steuerliche Vorteile ergeben.
Mit Namensangabe für eigene Rechnung, wenn bei einem Unfall das Unternehmen die Leistungen erhalten soll |
Ohne Namensangabe für eigene Rechnung, wenn bei einem Unfall das Unternehmen die Leistungen erhalten soll. Hierbei gilt zudem ein vereinfachtes Meldeverfahren. |
Mit Namensangabe für fremde Rechnung, wenn bei einem Unfall der Arbeitnehmer selbst oder seine Angehörigen die Leistungen erhalten sollen |
Ohne Namensangabe für fremde Rechnung, wenn bei einem Unfall der Arbeitnehmer selbst oder seine Angehörigen die Leistungen erhalten sollen. |
Betriebliche KV (bKV)
Die bKV ist eine private Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter - ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten! Das Unternehmen schließt die bKV für seine Mitarbeiter ab und finanziert die Beiträge.
Die bKV kann entweder für alle Mitarbeiter oder für eine festgelegte Gruppe gelten.
Im Leistungsfall brauchen Sie nichts zu tun - die Abrechung erfolgt direkt zwischen Ihrem Mitarbeiter und dem Versicherer.
Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Arbeitgeber |
Mitarbeiter |
Positionierung als attraktiver sozialer Arbeitgeber |
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten |
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft |
Schließen wichtiger Versorgungslücken |
Effiziente und kostengünstige Personalzusatzleistung |
Umfangreiche Leistungen |
Sofort und immer wieder erlebbare Mehrwerte |
Beiträge durch Arbeitgeber finanziert |
Aufwände als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar |
Absicherung von Familienangehörigen kostengünstig möglich |
Flexible Arbeitszeitmodelle
Zeitwertkonten finden sich für unterschiedliche personalpolitische Zwecke in vielen Unternehmen.
Kerngedanke ist dabei, dass auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Wertguthabenvereinbarung) der Beschäftigte Vergütungsanteile oder nicht vergütete Arbeitszeiten in ein Zeitwertkonto einstellen kann, um ein Freistellungsgehalt in einer (regelmäßig späteren) Freistellungsphase zu beziehen ohne arbeiten zu müssen. Dabei ist eine vollständige oder auch nur teilweise Freistellung möglich.
Der freigestellte Arbeitnehmer gilt als sozialversicherungspflichtig beschäftigt und genießt neben der Lohnfortzahlung vollen Versicherungsschutz in den gesetzlichen Sozialversicherungen, er steht also auch während der Freistellung unverändert in einem Arbeitsverhältnis.
Eine Verbeitragung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen erfolgt ausnahmsweise erst bei Zufluss der Vergütung – also in der Freistellungsphase und nicht schon mit Entstehung des Vergütungsanspruches. Auch die Lohnsteuer fällt regelmäßig erst in der Freistellungsphase an.
Bei den Zeitwertkonten geht es, anders als in der bAV, nicht um eine zusätzliche Kapitalbildung für das Alter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Vordergrund steht vielmehr die Möglichkeit einer bezahlten vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeit, ohne das Arbeitsverhältnis dabei selbst aufzugeben. Bei der Einrichtung spielen die unterschiedlichsten personalpolitischen Ziele eine Rolle:
- Ruhestandsnahe Freistellung – mit einem Zeitwertkonto lässt sich der starre Rentenzugang „individualisieren“.
- Aus- und Weiterbildung
- Sabbatical
- Pflege eines Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz (bis zu 6 Monate)
- Betreuung und Erziehung eines Kindes nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetzes
- Arbeitszeitverringerung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Pflege eines Familienangehörigen nach dem Familienpflegezeitgesetz (bis zu 24 Monate)
Dienstreiserisiken
Weil es eine gesetzliche Fürsorgepflicht gibt, sollten Sie Dienstreisen versichern.
Die §§ 241 Abs. 2 BGB und 618 BGB regeln die arbeitsrechtlichen Fürsorgepflichten von Unternehmen gegenüber ihren Angestellten.
Die wichtigsten Kriterien der gesetzlichen Fürsorgepflicht auf Dienstreisen:
- Der Arbeitgeber hat eine allgemeine Informationspflicht über die Besonderheiten und Gefährdungspotenziale auf Dienstreisen.
- Der Arbeitgeber muss den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der medizinischen Versorgung nach westlichem Standard sowie den Schutz bei Dienstreisen in Krisengebiete.
Abgesichert werden kann bspw.
- das Krankheitskostenrisiko
- das Unfallrisiko
- der Verlust von Reisegepäck