Managerhaftung D&O
Berufshaftpflicht-Versicherung
Die D&O-Versicherung lässt sich am besten als Berufshaftpflicht-Versicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane beschreiben.
Als Kombination aus Rechtsschutz und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt sie die versicherten Unternehmensleiter mehrfach.
Manager müssen für Ihre Entscheidungen den Kopf hinhalten. Heutzutage mehr denn je.
Die Gesetzeslage und ihre Folgen
Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Betroffene die vom Gesetzgeber verlangte Sorgfaltspflicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit missachtet. Das kann beispielsweise ein Vertrauensbruch sein, eine Nachlässigkeit, ein Irrtum, eine irreführende Äußerung oder die verspätete Stellung eines Insolvenzantrages.
Geschäftsführer und Vorstände:
- haften bei Verletzung der Sorgfaltspflicht mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe,
- haften schon bei leichter Fahrlässigkeit,
- haften gesamtschuldnerisch,
- müssen vielfach beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben,
- haben ein besonderes Haftungsrisiko bei Insolvenz des Unternehmens,
- können sich nicht von ihrer Verantwortung lösen aufgrund
- mangelnder Kenntnisse,
- mangelnder Fähigkeiten,
- mangelnder Erfahrungen,
- von Abwesenheit.