Pensionszusagen
Die Pensionszusage ist insbesondere bei der Versorgung nicht sozialversicherungspflichtiger GmbH-Geschäftsführer, Vorstände und sehr gut verdienender Mitarbeiter besonders flexibel und ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Die Höhe der Zusage ist gesetzlich nicht begrenzt, auch Einmalzahlungen sind möglich. Die Versorgungsberechtigten erhalten später wahlweise eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente.
Seit 2003 führen wir für Steuerberater Veranstaltungen zu Themen der Altersversorgung von GmbH-Geschäftsführern durch. Die Spezialprüfer für Pensionszusagen des Finanzamtes Chemnitz Süd, die für ganz Sachsen zuständig sind, sind jeweils mit eigenen Beiträgen präsent.
Wir beraten Sie gern bei der Entscheidung für die richtige Versorgung Ihrer Leistungsträger.
Abonnieren Sie unseren Newsletter
für Steuerberater zu aktuellen Themen der betrieblichen Altersversorgung.
zum NewsletterÜberprüfung
Viele kleinere und mittlere GmbHs haben in den letzten Jahren ihren Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) eine Pensionszusage erteilt. Neben dem Aspekt der Altersversorgung des GGF wurde die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung vor allem auch durch die steuerlichen Auswirkungen der Pensionsrückstellungen motiviert. Die Frage der Finanzierung der Renten stand häufig weniger im Vordergrund als deren steuerliche Anerkennung.
Seit dem Zusagezeitpunkt hat sich einiges geändert:
- sinkende Überschussbeteiligungen der Versicherer,
- die gestiegene Lebenserwartung und
- ein viel zu hoher Rechnungszins für die Rückstellungen
verursachen bei nahezu allen Pensionszusagen erhebliche Finanzierungslücken.
Hinzu kommen geänderte formale Voraussetzungen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung, die erhebliche steuerliche Risiken beinhalten.
Aber auch beim versorgungsberechtigten GGF hat sich vieles geändert:
- Er ist nicht nur älter geworden,
- der Rentenbeginn rückt näher,
- die Nachfolge der Geschäftsführung oder auch
- die Veräußerung bis hin zur Liquidation der GmbH stehen an.
In diesem Zusammenhang gewinnt die Finanzierung der Pension an Bedeutung.
Häufig reichen die für die Zahlung der Renten vorgesehenen Mittel nicht aus, weitere Mittel stehen aber nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
Auch eine Auslagerung der Pensionsverpflichtung wird erwogen, um die Bilanzberührung zu beenden.
Aus all diesen Gründen sind Informationen über den Finanzierungsstand der Pensionszusage nötig. Es wird nach Maßnahmen bei mangelnder Finanzierbarkeit gesucht.
Wir bieten neben einer inhaltlichen Überprüfung von Pensionszusagen auch eine Überprüfung des Finanzierungsstands sowie die Erarbeitung konkreter einzelfallbezogener Lösungsansätze an.
Reduzierung
Wir erstellen für Sie ein Konzept zur Reduzierung der Pensionszusage auf Basis der individuellen Unternehmenssituation und der vorhandenen Liquidität mit folgenden Inhalten:
Einschluss eines ursprünglich nicht zugesagten Versorgungsbestandteils (z.B. Witwenrente) ohne Verletzung der Erdienbarkeitsfrist.
Auslagerung
Wir erstellen für Sie ein Konzept zur Auslagerung der Pensionszusage auf Basis der individuellen Unternehmenssituation und der vorhandenen Liquidität mit folgenden Inhalten:
Abfindung
Wir erstellen für Sie ein Konzept zur Abfindung der Pensionszusage auf Basis der individuellen Unternehmenssituation und der vorhandenen Liquidität mit folgenden Inhalten: